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AKTUELLES
Corona-Pandemie: Das Wichtigste ganz oben - bitte beachten!
Letzte Aktualisierung - 22.04.2021, 13:40 Uhr:
Aktuelle Info des Kultusministeriums zum Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen (21. April 2021)
ACHTUNG: Die Inzidenz im Landkreis Altötting beträgt heute, Freitag 16. April 2021, 231. Das bedeutet für die KW 16 Präsenz- bzw. Wechselunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands für alle Abschlussklassen. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negativer Selbsttest an der Schule bzw. ein mitgebrachter Nachweis über einen negativen PCR- oder POC-Antigentest zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers erforderlich. Die Testung darf dabei nicht länger als 24 Stunden zurückliegen! Die betroffen Klassen werden durch Ihre Klassenlehrkräfte auf den gewohnten Wegen informiert!
Unterrichtsbetrieb ab 12. April 2021 bis auf Weiteres: Inzidenzabhängig - Bitte beachten Sie unser Schreiben vom 12.04.2021, das auch an alle Ausbildungsbetriebe versandt wurde.
Selbsttests für Schüler: Ab 12. April 2021 besteht Testpflicht an der Schule. Bitte lesen Sie unsere Information zu den Selbsttests (aktualisiert 10.04.2021). Hier sehen Sie das Beispielvideo zum Testablauf. Hier finden Sie die entsprechenden Datenschutzhinweise (ergänzt 10.04.2021-10:40 Uhr) und hier das Infoschreiben des Kultusministeriums an die Schüler und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (ergänzt 10.04.2021-10:40 Uhr).
INFO: Da der Regelung für unsere Schulen IMMER die Inzidenz des Landkreises Altötting zugrunde liegt, kann es hier zu den Informationen des Kultusministeriums (Link unten, gilt für gesamt Bayern) zu Abweichungen kommen.
Regelungen zu erforderlichem Distanzunterricht (dieses Schreiben vom 29.10.2020 ging per E-Mail an alle Ausbildungsbetriebe)
BSAOE-Hygieneregeln - aktuellste Fassung
"Wann darf ich NICHT in die Schule?" - aktuellste Fassung
ACHTUNG!!! Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt am gesamten Schulgelände. Eine Community-Maske ist weiterhin ausreichend, das Gesundheitsministerium empfiehlt aber das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken). Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken besteht nicht - Schüler über 15 Jahre können dies jedoch auf freiwilliger Basis tun. Dabei sind die entsprechenden Tragehinweise zu beachten!
Für Übernachtungsschüler: Bitte sprechen Sie An- und Abreisen immer direkt mit dem Franziskushaus ab!
Alle Schüler können sich vor der Rückkehr an die Schule jederzeit freiwillig auf SARS-CoV-2 testen lassen. Sie müssen sich allerdings selbst um einen Testtermin bei einem der Testzentren kümmern.
Bei allen Fragen und Problemen in Bezug auf Schule, Online-Lernen oder Corona-Ängsten können Sie sich immer gerne an unsere Schulberatung wenden!
WEITERE INFORMATIONEN:
Link zum Kultusministerium - FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
FAQs des Innenministeriums, u.a. zu Fahrgemeinschaften (Häufige Fragen)! - Fahrgemeinschaften zur Schule sind möglich. Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, wird jedoch dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.
Bitte denken Sie daran, dass auch im ÖPNV die Maskenpflicht gilt (Hygieneregeln ÖPNV)!